Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.qualitaetsmonitor.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit davon betroffen:

  • Das Farbschema erfüllt nicht überall die erforderlichen Mindestkontraste und die Nutzbarkeit ohne Farben muss verbessert werden. 
  • Interaktive Bedienelemente wie Links und Schaltflächen haben nicht immer programmatisch ermittelbare Rollen.
  • Die downloadbaren Dokumente erfüllen nicht vollständig die Anforderungen an Barrierefreiheit.
  • Die Erläuterungen zur Webseite in Deutscher Gebärdensprache fehlen. 
  • Beim Video auf der Startseite fehlt der Untertitel bzw. die Volltextalternative. 
  • Die bewegten Inhalte auf der Startseite erfüllen nicht die Anforderungen an Barrierefreiheit. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.12.2022 erstellt. Die Prüfung der Konformität beruhte auf den Prüfschritten des BITV-Tests: ergebnis.bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-web in einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 12.12.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit gerne per E-Mail an: wido@wido.bv.aok.de mitteilen.

Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
Wissenschaftliches Institut der AOK im AOK-Bundesverband
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Tel.: 030 34646-2393

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Tel.: 030 18 527 2805
E-Mail-Kontakt
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de