Verteilung nach Fallzahlgruppen
Behandelnde Kliniken
Die Inhalte der Datei, die zum Download zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich der allgemeinen Information der Öffentlichkeit, vorrangig der Fachöffentlichkeit. Sie unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Urheber ist der AOK-Bundesverband. Die öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung (gleich welcher Art), auch von Teilen der Datenbank oder des Werkes zu kommerziellen Zwecken, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des AOK-Bundesverbandes. Soweit keine kommerzielle Zwecke verfolgt werden, ist die öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet. Neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind als solche kenntlich zu machen bzw. im Quellennachweis mit dem Hinweis zu versehen, dass die Daten nur als Berechnungsgrundlage verwendet oder verändert dargestellt wurden. Die Änderung der Rohdaten ist untersagt.
Der AOK-Bundesverband übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, für Übertragungsfehler sowie für die fehlerhafte Verknüpfung von Originaldaten. Er haftet nicht für Schäden aus der Nutzung der von ihm aufbereiteten Daten, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des AOK-Bundesverbandes verursacht worden ist oder es sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit handelt.
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Download CSVErläuterung: Verteilung von komplexen Speiseröhren-Operationen über Kliniken. Da die einzelnen Klinikpunkte fast vollständig zu einer Linie verschmelzen, wurden diese zur besseren Orientierung einer von vier unterschiedlich gefärbten Fallzahlgruppen zugeordnet. Die Fallzahl ist eine wichtige Orientierungsgröße, um die Erfahrung der Klinik mit der Behandlung zu bewerten. Da in wissenschaftlichen Untersuchungen wiederholt ein inverser Zusammenhang zwischen der Anzahl an Behandlungsfällen und der Sterblichkeit nach Speiseröhren-Operationen gezeigt wurde, müssen deutsche Kliniken bei diesen Eingriffen eine Mindestmenge erreichen (10 [bis 2022], 26 [ab 2023]).
Hinweis: Laut Mindestmengenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen die Eingriffe nur von Kliniken erbracht werden, die im Vorjahr die Mindestmenge erreicht haben oder diese im aktuellen Jahr aufgrund berechtigter mengenmäßiger Erwartungen erreichen werden (Prognose). Bei unterschrittener Mindestmenge kann eine positive Prognose mit personellen, strukturellen oder weiteren Veränderungen / Faktoren (z.B. auch der Covid-19-Pandemie) begründet werden.
Lesebeispiel: Im Jahr 2022 hat etwa jede dritte operierende Klinik die bis 2022 geltende Mindestmenge von 10 komplexen Speiseröhren-Eingriffen unterschritten.
Datengrundlage: Selbstangaben der Krankenhäuser in den Strukturierten Qualitätsberichten des gewählten Kalenderjahres. Die Anzahl der Behandlungsfälle je Krankenhaus entspricht allen komplexen Speiseröhren-Operationen gemäß Mindestmengenangabe aus dem Berichtsabschnitt C-5.1 (Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus).